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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Golfreisen, Golf Trainingsreisen und Golfkurse  - Golfreisen Düsseldorf - Graham Hillier . Teichstraße 7. 40822 Mettmann. Deutschland. E-Mail: graham-hillier@web.de   Mobil: 0171-8331584

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Golfreisen Düsseldorf / Graham Hillier (nachfolgend „Veranstalter“) und dem jeweiligen Kunden bzw. Reisenden (nachfolgend „Reisender“) über die Durchführung von Golfreisen, Golftrainingsreisen, Golfkursen und damit verbundenen Reiseleistungen.

1.2. Maßgeblich für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen sind die jeweilige Reisebeschreibung, das konkrete Angebot sowie die Buchungsbestätigung.

1.3. Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über Pauschalreiseverträge, Anwendung finden, gehen diese den Bestimmungen dieser AGB vor.

2. Zustandekommen des Reisevertrages

2.1. Die auf der Website dargestellten Reisen und Angebote stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2.2. Mit der Buchungsanfrage bzw. Buchung gibt der Reisende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab.

2.3. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme des Buchungsangebots durch den Veranstalter zustande. Der Reisende erhält eine entsprechende Buchungsbestätigung.

2.4. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Buchung innerhalb einer angemessenen Frist anzunehmen oder abzulehnen.

3. Reiseleistungen

3.1. Welche Leistungen Bestandteil der jeweiligen Reise sind, ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Reisebeschreibung und der Buchungsbestätigung.

3.2. Je nach gebuchtem Angebot können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:

            ●         Unterkunft im angegebenen Hotel

            ●         Frühstück bzw. sonstige ausdrücklich ausgeschriebene Verpflegung

            ●         organisierte Transfers

            ●         gebuchte Greenfees

            ●         Startzeiten

            ●         Trolleys bzw. weitere ausdrücklich ausgeschriebene Golfleistungen

            ●         PGA-Golftraining durch Graham Hillier

            ●         Betreuung und Organisation während der Reise

            ●         sonstige in der jeweiligen Reisebeschreibung ausdrücklich aufgeführte Leistungen

3.3. Nicht ausdrücklich als Bestandteil der Reise ausgeschriebene Leistungen sind nicht im Reisepreis enthalten.

3.4. Flugleistungen sind nur dann Bestandteil der Reise, wenn dies ausdrücklich in der jeweiligen Reisebeschreibung und Buchungsbestätigung angegeben ist.

4. Golftraining und Platzreifekurse

4.1. Die Golftrainingsleistungen werden von Graham Hillier bzw. von ausdrücklich benannten qualifizierten Golfprofessionals durchgeführt.

4.2. Umfang, Dauer und Inhalt des Golftrainings ergeben sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung.

4.3. Ein bestimmter Lernerfolg, eine bestimmte Handicap-Verbesserung oder ein bestimmtes Spielergebnis kann nicht garantiert werden.

4.4. Bei Kursen zur Erlangung der DGV-Platzreife oder einer vergleichbaren Qualifikation gelten zusätzlich die für die jeweilige Prüfung maßgeblichen Voraussetzungen und Prüfungsbestimmungen.

4.5. Die Teilnahme an einer Prüfung setzt voraus, dass der Teilnehmer die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

5. Gruppengröße und Durchführung

5.1. Die maximale Teilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung.

5.2. Der Veranstalter ist berechtigt, die konkrete Einteilung der Teilnehmer zu Trainingsgruppen, Flights und Startzeiten nach organisatorischen und sportlichen Gesichtspunkten vorzunehmen.

5.3. Startzeiten, Trainingszeiten, Golfplätze und sonstige Abläufe können aus organisatorischen Gründen, aufgrund von Witterung, Platzverhältnissen oder Entscheidungen der jeweiligen Golfanlage geändert werden.

5.4. Bei notwendigen Änderungen wird der Veranstalter bemüht sein, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung anzubieten.

6. Änderungen vor Reisebeginn

6.1. Der Veranstalter kann einzelne Reiseleistungen vor Reisebeginn ändern, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen und die Änderung nicht erheblich ist.

6.2. Sollte eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung erforderlich werden, gelten die gesetzlichen Rechte des Reisenden.

6.3. Änderungen können insbesondere aufgrund von Hotel-, Golfplatz-, Wetter-, Sicherheits- oder sonstigen Umständen erforderlich werden, auf die der Veranstalter keinen oder nur begrenzten Einfluss hat.

7. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

7.1. Der Reisepreis ergibt sich aus dem jeweiligen Reiseangebot und der Buchungsbestätigung.

7.2. Der Reisepreis umfasst ausschließlich die in der jeweiligen Reisebeschreibung ausdrücklich genannten Leistungen.

7.3. Zahlungsfristen und die Höhe von Anzahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.

7.4. Der Veranstalter ist berechtigt, Anzahlungen und weitere Zahlungen nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

7.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Mindestteilnehmerzahl

8.1. Für einzelne Reisen kann eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt werden. Diese wird in der jeweiligen Reisebeschreibung angegeben.

8.2. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Reise unter den gesetzlichen Voraussetzungen absagen.

8.3. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.

9. Rücktritt durch den Reisenden

9.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.

9.2. Im Falle eines Rücktritts gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9.3. Soweit gesetzlich zulässig, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem jeweiligen Reiseangebot bzw. den vorvertraglichen Informationen.

9.4. Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.

10. Ersatzperson und Übertragung der Reise

10.1. Der Reisende kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen verlangen, dass eine andere Person an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.

10.2. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die vertraglichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder der Teilnahme gesetzliche bzw. organisatorische Gründe entgegenstehen.

10.3. Entstehende Mehrkosten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

11. Verhalten des Reisenden

11.1. Der Reisende verpflichtet sich, die Anweisungen des Veranstalters sowie die Haus-, Platz- und Sicherheitsordnungen der jeweiligen Hotels, Golfanlagen und sonstigen Leistungsträger zu beachten.

11.2. Insbesondere sind die Regeln und Etikette des Golfsports sowie die Sicherheitsvorschriften der jeweiligen Golfanlage einzuhalten.

11.3. Der Veranstalter kann einen Reisenden in schwerwiegenden Fällen von einzelnen Leistungen oder von der weiteren Teilnahme ausschließen, wenn dessen Verhalten die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt, andere Reisende oder Leistungsträger gefährdet oder erheblich belästigt.

11.4. Ein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen besteht in diesen Fällen nur, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.

12. Persönliche Voraussetzungen

12.1. Der Reisende ist dafür verantwortlich, seine persönliche Eignung für die gebuchten Aktivitäten selbst einzuschätzen.

12.2. Insbesondere bei Golftraining, Golfplatzrunden, Transfers und sonstigen sportlichen Aktivitäten hat der Reisende seine persönlichen körperlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen.

12.3. Der Veranstalter übernimmt keine medizinische Betreuung.

13. Reisemängel

13.1. Sollte eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht werden, ist der Reisende verpflichtet, den Mangel unverzüglich dem Veranstalter bzw. der vom Veranstalter benannten Kontaktperson vor Ort mitzuteilen.

13.2. Dadurch erhält der Veranstalter die Möglichkeit, möglichst schnell Abhilfe zu schaffen.

13.3. Soweit gesetzlich vorgesehen, hat der Reisende an der Beseitigung eines Mangels mitzuwirken.

13.4. Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bei Reisemängeln bleiben unberührt.

14. Haftung

14.1. Die Haftung des Veranstalters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

14.2. Der Veranstalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der von ihm vertraglich geschuldeten Reiseleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

14.3. Für Schäden des Reisenden, die nicht auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, haftet der Veranstalter im gesetzlich zulässigen Umfang.

14.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

15. Reiseversicherungen

15.1. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

15.2. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für den Reisenden eine Reiseversicherung abzuschließen, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots ist.

16. Einreise- und Reisedokumente

16.1. Der Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, die für seine Person erforderlichen Pass-, Visa-, Einreise-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen einzuhalten.

16.2. Der Veranstalter stellt, soweit erforderlich und ihm bekannt, allgemeine Informationen zu den Einreisebestimmungen zur Verfügung.

16.3. Jeder Reisende ist verpflichtet, die für seine persönliche Situation geltenden Bestimmungen rechtzeitig vor Reisebeginn zu prüfen.

17. Besondere Regelungen für Golfreisen

17.1. Die Durchführung von Golfrunden ist von den Bedingungen der jeweiligen Golfanlage abhängig.

17.2. Startzeiten können aufgrund von Wetter, Platzsperrungen, Turnieren, Pflegearbeiten oder sonstigen Umständen geändert oder abgesagt werden.

17.3. Soweit möglich, wird der Veranstalter eine angemessene Ersatzlösung organisieren.

17.4. Der Veranstalter kann nicht garantieren, dass jede geplante Golfrunde durchgeführt werden kann, wenn deren Durchführung aufgrund von Umständen außerhalb seines Einflussbereichs nicht möglich ist.

18. Außergewöhnliche Umstände

18.1. Die Durchführung einzelner Reiseleistungen kann durch außergewöhnliche Umstände, insbesondere extreme Wetterbedingungen, Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Streiks, politische Ereignisse oder andere Ereignisse höherer Gewalt beeinträchtigt werden.

18.2. In solchen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

19. Datenschutz

19.1. Personenbezogene Daten des Reisenden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

19.2. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

20. Minderjährige

20.1. Minderjährige können nur unter den Voraussetzungen an einer Reise teilnehmen, die sich aus dem jeweiligen Angebot ergeben.

20.2. Die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter ist vor Reisebeginn nachzuweisen.

21. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

21.1. Der Reisende kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen, soweit gesetzlich zulässig.

21.2. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

22. Verbraucherschlichtung

22.1. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

23. Anwendbares Recht

23.1. Es gilt deutsches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

23.2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

24. Salvatorische Klausel

24.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

24.2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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